Allgemeine Geschäftsbedingungen Antalis
(Verkauf von neuen und gebrauchten Waren)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Auszug aus den Lieferbedingungen
Stand: August 2025
I. Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur, sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.
- Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Fassung. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung, Teillieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
- Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften - auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist - in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
- Bei der Bestellung der Ware durch den Käufer handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot.
- Die Annahme des Vertragsangebots des Käufers kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware oder durch Rechnungslegung an den Käufer erklärt werden.
III. Lieferung, Gefahrübergang, Transportkosten, Abnahme, Annahmeverzug
- Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers oder ab Hersteller. Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung ist der Sitz des Verkäufers.
- Mit der Übergabe der Ware an Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Für den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Weitergehende gesetzliche Vorschriften des Werkvertragsrechts bleiben unberührt. Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- Für den Fall, dass sich der Käufer in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, haben wir gegen den Kläger einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten).
- Lieferkosten
- Die Lieferung von Waren erfolgt nach Bestimmung des Verkäufers über einen Paketdienst oder über eine Spedition. Die Kosten hat der Käufer zu tragen. Sofern der Nettowarenwert 200,00 EUR und weniger beträgt, hat der Käufer zudem einen Mindermengenzuschlag zu tragen.
- Bei Lieferung von Maschinen werden Transportkosten im Angebot des Verkäufers ausgewiesen oder ergeben sich aus einer individuellen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.
- Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante. Sollten z.B. aufgrund der Gegebenheiten vor Ort zusätzliche Leistungen oder die Beauftragung externer Dienstleister erforderlich werden, sind diese vergütungspflichtig.
- Berechnung von Serviceleistungen
Wir behalten uns vor, Serviceleistungen, z.B. das Schneiden von Papier, Karton und Folien, Expresslieferungen, Mustersendungen etc., separat zu berechnen.
Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Maschinen, z.B. Wartung, Aufbau, Inbetriebnahme, Installation und Schulungen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung und sind kostenpflichtig.
IV. Zahlungsbedingungen
- Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wird durch Scheck oder durch Überweisung bezahlt, ist der Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto maßgebend.
- Bei Zielüberschreitung ist der Verkäufer berechtigt, den gesetzlichen Verzugsschaden geltend zu machen.
- Die Annahme von Wechseln (Eigenakzepte und Kundenwechsel) bedarf besonderer Vereinbarung. Wechselzahlung gilt nicht als Barzahlung und berechtigt nicht zum Abzug von Skonto. Wechsel werden für Rechnung des Käufers bestmöglich verwertet. Die Diskontkosten trägt der Käufer. Für Klagen aus hereingenommenen Wechseln wird als Gerichtstand der Sitz des Verkäufers vereinbart. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der endgültigen Einlösung des Wechsels.
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
V. Abweichung
Abweichungen in Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften von Papier- und Pappen sind üblicher Weise vorbehalten.
Bei Anfertigungen sind in nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen zulässig:
- 20 % bei Mengen unter 3000 kg,
- 15 % bei Mengen über 3000 kg bis 5000 kg,
- 10 % bei Mengen über 5000 kg.
Hinsichtlich der Gewichtsabweichung, der Maßabweichung, wie aller hier nicht erwähnten Vertragsverhältnisse, gelten die Geschäftsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie des Bundesgebietes in der jeweils gültigen Fassung, die jederzeit beim Verkäufer angefordert werden können.
VI. Beanstandungen
Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, wir haben dies schriftlich zugesichert. Beanstandungen müssen dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. Die gelieferte Ware ist unverzüglich gemäß § 377 HGB nach der Ankunft am Bestimmungsort zu prüfen. Danach können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Beanstandungen von Zähl- und Sortierfehlern sind die in den Riesen befindlichen Zählzettel mit einzusenden. Geschnittene, bedruckte oder sonst verarbeitete Ware wird in keinem Fall zurückgenommen.
Eine Haftung für Mängel, die in dem Material liegen, wird unsererseits nur insoweit übernommen, als wir vom Lieferwerk Ersatz erhalten können. Im Übrigen haben wir bei berechtigten Mängelrügen nach unserer Wahl das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware zurück- zunehmen und den Betrag gutzuschreiben oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der
Ware gutzuschreiben. Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung oder Schadenersatzansprüche aus irgendeinem Grunde sind ausgeschlossen. Mängel an Lieferungen oder Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, von anderen Aufträgen oder den noch nicht ausgeführten Auftragsteilen zurückzutreten.
VII. Rechnungserteilung
Die Rechnung wird erteilt, sobald die Ware versandbereit ist. Kann wegen höherer Gewalt nicht versandt werden, so wird die Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.
Wir behalten uns vor, die Forderungen abzutreten oder zu verkaufen.
VIII. Lieferfrist und Lieferverzug
- Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
- Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Käufer über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers (in Form der Kaufpreiszahlung) haben wir unverzüglich zu erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefunden hat, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
- Ob ein Lieferverzug von uns als Verkäufer gegeben ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Lieferverzug von uns als Verkäufer ist jedoch eine Mahnung von Seiten des Käufers. Für den Fall, dass ein Lieferverzug gegeben ist, kann der Käufer den pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Wir behalten uns einen entsprechenden Nachweis vor, dass dem Käufer kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
- Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, müssen wir dem Käufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.
- Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend:
- Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse unserer Waren unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Für den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Käufer tritt auch zu Sicherungszwecken solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Für diesen Fall nehmen wir die Abtretung an.
- Der Käufer tritt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zu Sicherungszwecken die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung nehmen wir an.
- Der Käufer bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit des Käufers vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 3. geltend machen, verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen. Sofern wir die Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 3. geltend machen, können wir vom Käufer die Bekanntmachung der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner verlangen, sowie dass der Käufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Weiterveräußerungsbefugnis des Käufers sowie dessen Befugnis zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen
- Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend und bei Lieferung von Maschinen diese zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
X. Sonderbestimmungen bei Bestellungen über den Webshop von Antalis
Sofern Bestellungen des Kunden über den Webshop von Antalis getätigt werden, gelten in Ergänzung der übrigen Bestimmungen dieser AGB die Bestimmungen gemäß dieser Ziff. IX Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieser Ziff. IX vor.
- Bestellungen
Bestellungen im Antalis Webshop sind nur für Gewerbetreibende/Freiberufler möglich. Mit der Bestellung ist die Bestätigung des Kunden verbunden, nicht als Verbraucher zu handeln.
Die Bestellungsannahme durch Antalis erfolgt grundsätzlich während 24 Stunden pro Tag über die Website www.antalis.de. Das Vertragsverhältnis kommt durch die Übermittlung der Bestellbestätigung durch Antalis zustande. Nach der Annahme der Bestellung durch Antalis ist eine Annullierung der Bestellung durch den Kunden nicht mehr möglich.
Wenn der Kunde eine Online-Bestellung aufgibt, stimmt er zu,
- dass Informationen elektronisch übermittelt werden, d.h. er stimmt zu, die für seine Bestellung relevanten Informationen in dem für die betreffende Transaktion geforderten Format und Standard zu übermitteln;
- dass die von ihm gelieferten Informationen in elektronischer Form für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer gespeichert werden.
- Registrierung
Der Nutzer hat sich vor den Bestellungen zu registrieren. Die Registrierung ist nur für natürliche und juristische Personen zulässig, die Gewerbetreibende oder Freiberufler sind. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.
- Sortiment
Das Sortiment basiert auf der Preisliste von Antalis. Unterschiede zwischen den gedruckten Preislisten und dem Webshop sind aus Aktualitätsgründen oder aufgrund von Sortimentsanpassungen jederzeit möglich. Bei Abweichungen haben die im Webshop ausgewiesenen Preise Gültigkeit.
- Preise und Zahlung
Die im Webshop abgebildeten Preise entsprechen den Konditionen der gewählten Artikel und der gewünschten Menge. Die aktuellen Zuschläge sind in diesen AGB ersichtlich. Die Preise sind in Euro angegeben. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisangaben nicht enthalten und wird im Bestellprozess und der Rechnung separat ausgewiesen.
Auf der Website www.antalis.de besteht in gewissen Fällen die Möglichkeit, Produkte gegen Online-Zahlung oder Vorauskasse-Überweisung zu bestellen. Antalis behält sich das Recht vor, die Möglichkeit zur Online-Zahlung jederzeit vorübergehend oder permanent auszusetzen, zu ändern oder gänzlich darauf zu verzichten. Antalis wickelt Online-Zahlungen ausschließlich über die von einer Drittpartei zur Verfügung gestellte sichere Website, namentlich die Webseite von OGONE, ab. Ergänzende Bestimmungen zur Online-Zahlung finden sich in den Geschäfts- und Zahlungsbedingungen.
(https://www.antalis.de/home/hinweise/zahlungsbedingungen)
- Geografische Eingrenzung
Der Zugriff auf die Website www.antalis.de ist weltweit möglich. Auslieferungen erfolgen aber nur innerhalb von Deutschland.
- Liefertermin und Lieferadresse
Der Liefertermin wird im Webshop ausgewiesen. Die Verbindlichkeit des Liefertermins wird in den entsprechenden Bestimmungen dieser AGB geregelt. Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei Systemunterbrechungen können keine Lieferinformationen online übermittelt werden.
- Herstellerangaben
Die im Webshop angebotenen Produkte werden nicht durch Antalis hergestellt. Sämtliche Angaben zu den Produkten, die der Kunde während des Bestellvorganges erhält, beruhen auf den Angaben der Produzenten. Inhaltliche Änderungen dieser Angaben durch die Produzenten werden von Antalis nach Bekanntgabe in angemessener Frist aktualisiert.
- Passwörter
Antalis lehnt jede Haftung für Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit Zugangsidentifikationsdaten seitens des Kunden ab. Die Verwaltung der Zugangsdaten obliegt dem Kunden. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen dieser AGB.
- Geistiges Eigentum
Der gesamte Inhalt auf der Website www.antalis.de ist urheberrechtlich oder anderweitig geschützt. Das Kopieren, Bearbeiten oder anderweitige Benutzen dieser Website oder Teilen davon durch den Kunden ist nur insoweit zulässig, als dies gemäß diesen AGB oder dem zwingenden Deutschen Recht ausdrücklich gestattet ist oder Antalis vorgängig dazu ihr schriftliches Einverständnis gibt.
- Geltung und Änderung der AGB
Bei Bestellungen des Kunden über den Webshop von Antalis gelten ausschließlich die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB. Diese AGB können vom Kunden heruntergeladen und ausgedruckt werden.
XI. Mangelansprüche des Käufers
- Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere von Seiten des Herstellers.
- Vereinbarungen, welche wir hinsichtlich der Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (umfasst sind auch Zubehör und Anleitungen) mit Käufern getroffen haben, bilden regelmäßig die Grundlage unserer Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung. Eine Beschaffenheitsvereinbarung umfasst alle Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Für den Fall, dass keine Beschaffenheit vereinbart wurde, ist nach der Vorschrift des § 434 Absatz 3 BGB zu beurteilen, ob ein Mangel gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass öffentlich getätigte Äußerungen des Herstellers im Rahmen von Werbung oder auf dem Etikett der Ware den Äußerungen sonstiger Dritter vorgehen.
- Für Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten ist zu beachten, dass wir nur verpflichtet sind, eine Bereitstellung sowie eine Aktualisierung der digitalen Inhalte vorzunehmen, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter.
- Für Mängel, die der Käufer gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.
- Der Verkäufer kann technische Änderungen, insbesondere Konstruktions- und Formänderungen an den Waren oder Dienstleistungen vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und dadurch der vertragsgemäße Zweck nur unerheblich eingeschränkt wird. Entsprechende Änderungen, die der Verkäufer nach Weisung des Herstellers nach Vertragsabschluss vornimmt und welche die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Rüge und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
- Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Eine schriftliche Anzeige an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Käufer seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Sofern die Ware zum Einbau, zur Anbringung oder zur Installation bestimmt war, gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Nichteinhaltung bzw. Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenkundig wurde. Für diesen Fall stehen dem Käufer keine Ansprüche auf Ersatz der "Ein- und Ausbaukosten" zu.
- Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, steht uns als Verkäufer ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen. Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Käufer steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Käufer uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Käufer uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführen, hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Einen Rückgabeanspruch steht dem Käufer jedoch nicht zu.
- Sofern wir uns vertraglich nicht dazu verpflichtet haben, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Käufers auf Ersatz der "Ein- und Ausbaukosten".
- Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom Käufer aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
- Der Käufer hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt (z. B. bei Gefahr in Bezug auf die Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden). Der Käufer hat uns im Falle einer Selbstvornahme unverzüglich zu informieren. Für den Fall, dass wir berechtigt wären, eine Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, hat der Käufer kein Recht zur Selbstvornahme.
- Der Käufer kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Käufer für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB) handelt.
- Wir übernehmen bei Software keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen oder in der von ihm getroffenen Wahl mit weiteren Programmen zusammenarbeiten. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsgebieten auszuschließen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Installation der Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation als auch die Einweisung und Schulungen des Käufers oder seiner Mitarbeiter durch uns gehören nicht zum Leistungsumfang. Derartige Dienstleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind bei gebrauchten Liefergegenständen Ansprüche des Käufers wegen Mängeln des Liefergegenstandes ausgeschlossen.
XII. Verjährung
- Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB für neue Waren ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts finden auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers Anwendung, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß XI.1 und XI.2 Lit. a) sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
XIII. Sonstige Haftung
- Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
- Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
- für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren
- für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
- Die sich gemäß Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder kündigen.
- Ein Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
XIV. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Unser Geschäftssitz in Frechen ist ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers sind wir darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).
XV. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frechen.
XVI. Teilweise Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so soll das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ohne Einfluss bleiben. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
XVII. Ethik und ESG-Grundsätze
Die Antalis Gruppe führt ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit dem Antalis-Verhaltenskodex und der Antalis ESG-Strategie, die unter https://www.antalis.com/strategy verfügbar sind, und erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass sie sich an diese Werte und Grundsätze halten. Durch die Zusammenarbeit mit der Antalis Gruppe wird davon ausgegangen, dass jeder Geschäftspartner den Antalis-Verhaltenskodex gelesen hat und sich innerhalb seiner Organisation und bei der Durchführung seiner Aktivitäten an dieselben Werte und Grundsätze hält.
Der Geschäftspartner muss Beziehungen zur Antalis Gruppe aufbauen und pflegen, die auf international anerkannten ethischen und ökologischen Standards basieren und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Insbesondere muss der Geschäftspartner
- relevante Richtlinien umsetzen, um Korruptionshandlungen und/oder wettbewerbswidriges Verhalten innerhalb seiner Organisation zu verhindern und aufzudecken, unabhängig davon, ob diese von seinen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern oder anderen in seinem Namen handelnden Dritten begangen werden;
- alle geltenden Sanktionsvorschriften in Bezug auf die von der Antalis Gruppe gelieferten Produkte einhalten, indem sichergestellt wird, dass keine Transaktionen durchgeführt werden, die wirtschaftlichen oder finanziellen Sanktionen, Handelsembargos oder anderen gleichwertigen restriktiven Maßnahmen unterliegen, die, je nach Zuständigkeit, von der Europäischen Union, den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden;
- sich verpflichten, auf jeden angemessenen ESG-Fragebogen oder jede Bewertungsanfrage zu antworten.
- Diese Verpflichtungen sind für die Absicht der Antalis Gruppe, eine Vereinbarung abzuschließen, von wesentlicher Bedeutung. „Antalis Gruppe“ bezieht sich auf Antalis SAS und jede ihrer Tochtergesellschaften, und „Geschäftspartner“ bezieht sich auf jeden Dritten, der eine Geschäftsbeziehung mit einem Mitglied der Antalis Gruppe unterhält, einschließlich Kunden, Lieferanten, Berater, Vertreter oder Dienstleister.