Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
für die Antalis Macron GmbH - im Folgenden Antalis Macron oder Verkäufer genannt
1) Geltung/Anerkennung von Lieferbedingungen
a) Nachfolgende Bedingungen gelten unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr mit Antalis Macron. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich Antalis Macron auch nicht teilweise irgendwelchen Bedingungen des Käufers.
b) Spätestens mit Annahme der Leistung erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
c) Ausnahmen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor Veranlassung einer Leistung durch Antalis Macron.
2) Angebot und Abschluss/Angebot und Aufträge/Vertragsabschluss
a) Angebote von Antalis Macron sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten.
b) Aufträge, die der Käufer Antalis Macron erteilt, werden für diese erst durch deren schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Die schriftliche Auftragsbestätigung der Antalis Macron wird durch deren Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird. Antalis Macron ist durch Annahme eines Kaufangebotes nicht verpflichtet, wenn Aufträge aufgrund von Preislisten oder Rundschreiben eingehen.
c) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annährend maßgebend.
d) Bei Verwendung der Waren ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften verantwortlich.
e) Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Firmenänderungen des Käufers berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt.
3) Lieferfristen und Lieferungen
a) Lieferfristen- und -termine gelten als nur annähernd vereinbart. Antalis Macron ist verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen von Lieferzeiten unverzüglich dem Käufer mitzuteilen.
b) Bei unzumutbarer Verzögerung des Liefertermins für den Käufer hat dieser das Recht, eine angemessene mindestens aber dreiwöchige Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
c) Bei Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten und in allen sonstigen Fällen, auf die Antalis Macron keinen Einfluss hat, verlängert sich die voraussichtliche Lieferzeit angemessen.
d)Teillieferungen durch Antalis Macron sind zulässig.
e) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt sofort zu untersuchen und uns Reklamationen und erkennbare Schäden unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Tagen schriftlich zu melden. Verlieren wir aufgrund des Unterlasses dieser Verpflichtung unsere Ansprüche gegenüber der Versicherung oder unserem Lieferanten, so haftet der Kunde für sämtliche daraus resultierenden Kosten.
4) Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert und auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versandweg und -mittel sind der Wahl des Verkäufers überlassen.
5) Preise und Zahlung
a) Alle Preise verstehen sich ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer und sind zuzüglich Mehrwertsteuer rein netto sofort zahlbar.
b) Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter dürfen nur geleistet werden, wenn diese eine Inkasso-Vollmacht vorweisen.
c) Wechsel werden von Antalis Macron nicht angenommen. Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen, anderen unbaren Zahlungsmitteln hat erst die vorbehaltlose Gutschrift auf einem Konto der Antalis Macron schuldbefreiende Wirkung.
d) Zahlungen werden auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers vorab zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld zzgl. der daraus entstandenen Verzugszinsen und zur Wegfertigung entstandener Rechtsverfolgungskosten und zuletzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet.
e) Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
f) Die Aufrechnung gegenüber Antalis Macron ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
g) Bei Geltendmachung einer Mängelrüge darf der Käufer Zahlungen aus anderen Verträgen nicht zurückhalten.
h) Antalis Macron ist berechtigt, die Bonität von Käufern mit den allgemeinen üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Käufers oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein, kann Antalis Macron Zahlungsziele widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme oder Kasse gegen Dokumente ausführen. Außerdem werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche der Antalis Macron sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Leistung in Rückstand gerät, Schecks und andere Rechte nicht einlöst, Antalis Macron gewährte Einzugsermächtigungen widerruft, Insolvenz oder Vergleich anmeldet oder sonstige Verschlechterungen seiner Vermögensverhältnisse erkennen lässt. In solchen Fällen ist Antalis Macron auch berechtigt, bereits gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzuholen, ohne dass damit mangels anderer schriftlicher Erklärungen ein bereits teilweise erfüllter Vertrag wegfiele.
6) Eigentumsvorbehalt
a) Antalis Macron behält sch das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten vor.
b) Bis zum Eigentumsübergang der von der Antalis Macron an den Käufer gelieferten Waren darf der Käufer diese weder verpfänden, noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Falls die Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Käufer verpflichtet, Antalis Macron unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Waren entstehen, zu tragen. Der Käufer darf die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verkaufen, sofern er gegenüber Antalis Macron mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht im Verzug ist. Der Käufer tritt mit dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Antalis Macron zur Sicherung ihrer sämtlichen Forderungen ab, ohne dass der Weiterverkäufer dies besonders erklären müßte. Die Gefahr des Unterganges, der Abnutzung oder Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer.
c) Soweit der Käufer die Ware mit anderen Gegenständen verbindet, erwirbt Antalis Macron Miteigentum an den verbundenen Sachen im Verhältnis des Wertes der anderen zu den von Antalis Macron gelieferten Waren. Seine Forderungen aus solchem Verkauf sind in Höhe des Miteigentums von Antalis Macron an diese abgetreten.
d) Das Recht des Käufers, die von Antalis Macron gelieferten Waren zu verkaufen, entfällt dann, wenn der Käufer in Zahlungsrückstand ist oder zahlungsunfähig wird. Der Käufer ist auch nur so lange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht Antalis Macron gegenüber vertragsmäßig nachkommt.
7) Gewährleistung, Haftung
a) Die Gewährleitung beschränkt sich nach Wahl von Antalis Macron auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, soweit nicht ein unabdingbarer gesetzlicher Anspruch besteht. Weitergehende Schadensersatzansprüche, z. b. für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf von uns gelieferte Gegenstände zurückzuführen sind, insbesondere für Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich mit Beschreibung des Mangels geltend zu machen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach unserer Wahl beim Käufer oder in unseren Betriebsräumen. Erfolgt die Mängelbeseitigung bei uns, ist die Ware sachgerecht verpackt auf Kosten und Gefahr des Käufers an uns zu senden.
b) Geringe Abweichungen bei den Eigenschaften unserer Produkte (wie Abmessung, Oberfläche, Farbe) stellen keine Mängel dar. Auch Beeinträchtigungen, die innerhalb der für die jeweilige Ware handelsüblichen Grenzen liegen oder auf unsachgemäßen Gebrauch der Ware beruhen, stellen keine Mängel dar.
c) Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate; bei Verbrauchern im Sinne des BGB gilt die gesetzliche Regelung. Sie beginnt mit Eintreffen der Ware beim Käufer. Dies gilt auch, wenn Antalis Macron die Montage/Inbetriebnahme vornimmt, es sei denn, dass durch Verschulden von Antalis Macron die Inbetriebnahme um mehr als 2 Monate nach der Lieferung erfolgt. In diesem Fall beginnt die Gewährleistung mit Inbetriebnahme. Für im Rahmen der Gewährleistung gelieferte Ersatzteile endet die Gewährleistung mit Ablauf der ursprünglichen Gewährleistung. Nicht zur Gewährleistung gehören vorsorgliche und turnusgemäße Wartungsarbeiten, Kalibrieren und normaler Verschleiß.
d) Für gebrauchte Geräte wird grundsätzlich keine Gewährleistung übernommen; bei Verbrauchern im Sinne des BGB beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate.
e) Ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen sind Datenverluste (Verluste von gespeicherten Daten oder Progammen oder Konfigurationen etc.).
f) Nach unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungen an den Geräten durch nicht von uns oder dem Hersteller autorisiertes Personal entfällt die Gewährleistung.
g) Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Wir treten sämtliche Herstellergarantien an den Käufer ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.
8) Nutzungsrecht Software
Die Software ist urheber- und vertriebsrechtlich geschützt. Der Abnehmer erwirbt mit der Überlassung der Progamme ein persönliches und nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht an der Kopie des Programms. Das Eigentumsrecht verbleibt dem Hersteller. Die lizenzrechtlichen Bestimmungen des Herstellers sind für den Abnehmer des Progamms bindend.
9) Hard- und Software Verkauf
Die Vertragspartner sind sich einig, dass sowohl der Kauf der Hardware als auch die Überlassung der Software rechtlich selbständige Verträge sind. Die Nichterfüllung eines Vertrages berührt nicht andere Verträge.
10) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz unserer Gesellschaft.
b) Gerichtsstand für alle aus dem Vertragverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft.
c) Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11) Teilwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmung im Ergebnis möglichst nahe kommt und dem Interesse der beteiligten Parteien Rechnung trägt.
Stand September 2013